Angesichts der hierzulande aktuell nasskalten Witterung, werden die Besitzer eines Kaminofens sicherlich von vielen um ihren behaglichen Wärmespender beneidet. Für knapp 2 Millionen alte Holzöfen bedeutet der anstehende Jahreswechsel allerdings das Aus.
Strengere Emissions-Grenzwerte ab dem 1.1.2025
Denn am 31. Dezember 2024 endet die letzte Übergangsfrist der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung. Die Vorschrift setzt strengere Emissions-Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei Feuerstätten fest.
Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gestern in einer Pressemitteilung nochmals feststellte, müssen dann alte Holzöfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden, stillgelegt werden, sofern die strengeren Schadstoffgrenzwerte nicht eingehalten werden.
Der DUH zufolge können die alten Öfen durch einen neuen Holzofen mit dem Standard des „Blauen Engels“ ersetzt oder mit einem Partikelabscheider zur wirksamen Abgasreinigung nachgerüstet werden.
DUH: Fast 70.000 Tote durch Feinstaubbelastung in Deutschland
Laut DUH stoßen Holzöfen und andere Holzheizungen in Deutschland mittlerweile mehr Feinstaub aus als der gesamte Straßenverkehr. Laut neuestem Bericht der Europäischen Umweltagentur von 2024 ist Feinstaub in Deutschland für knapp 70.000 Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Da ein Teil des ausgestoßenen Feinstaubs aus klimaschädlichen Rußpartikeln besteht, trägt das Heizen mit Holz zudem zur Erderhitzung bei.
2024 wird wohl wärmstes Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen
Wie der EU-Klimawandeldienst Copernicus erst gestern im Zusammenhang mit der Vorstellung der Novemberdaten berichtete, dürfte 2024 das erste Jahr werden, in dem es im globalen Durchschnitt mehr als 1,5 Grad Celsius wärmer ist als im vorindustriellen Mittel.
Es drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, wies in der Pressemitteilung darauf hin, dass ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro droht, sofern ein betroffener Ofen über den Stichtag hinaus illegal weiter genutzt wird.
Für Ofenbesitzer ist es daher wichtig, sich rechtzeitig über den Status ihres Ofens zu informieren – und die notwendigen Schritte einzuleiten, um einen rechtskonformen Betrieb der Feuerstätte sicherzustellen. Um den Betrieb eines Ofens nach 2024 fortsetzen zu dürfen, ist ein Nachweis erforderlich, der belegt, dass dieser die geforderten Emissionsgrenzwerte einhält.
Bezirksschornsteinfeger geben Auskunft
Laut der neuesten Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks von 2023 waren laut DUH noch mindestens 1,9 Millionen ältere Öfen von der gesetzlichen Regelung betroffen und zur Außerbetriebnahme oder Nachrüstung vorgemerkt. Die DUH weist darauf hin, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Auskunft darüber geben können, welche Geräte von der Regelung betroffen sind.
Heizölpreise etwas teurer
Für die Nutzer von Holzöfen, die zusätzlich über eine Ölheizung verfügen, bleiben die Heizölpreise weiter auf einem eher attraktiven Niveau. Da heute im frühen Handel leichte Preisabschläge für Gasöl, dem Vorprodukt für Diesel und Heizöl, zu beobachten sind, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Bundesgebiet je nach Region maximal +0,70 Euro bis +0,30 Euro pro 100 Liter mehr bezahlen als noch am Dienstag.