Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie wurden 2023 noch 790.500 Gasheizungen und 112.500 Ölheizungen verkauft. Die Zahl abgesetzter Wärmepumpen lag bei 356.000. Ursprünglich hatte der Bund das Ziel von jährlich 500.000 neu installierter Wärmepumpen ab dem Jahr 2024 ausgegeben. Mit staatlicher Unterstützung soll jetzt eine Trendwende erfolgen.
Heizungstausch: Neue Förderrunde gestartet
Seit gestern können weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung möglich, wie die zuständige Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten.
Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, konnten bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen.
Folgende Zuschusskomponenten sind möglich:
- ein Effizienzbonus von 5% für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird,
- ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt,
- ein Einkommensbonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt,
- ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten, in Höhe von pauschal 2.500 Euro beantragt werden.
- Die Zuschusskomponenten sind kumulierbar. Insgesamt kann der Fördersatz für den Heizungstausch allerdings maximal 70% betragen.
Finale Förderrunde ab Ende August
Nach der gestern gestarteten zweiten Stufe folgen Ende August die dritte und letzte Antragstellergruppe. Dann können Unternehmen und Kommunen die Förderung beantragen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Tausch bereits ab sofort möglich
Wichtig ist: Förderfähige Vorhaben des Heizungstausches können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Beginn des Vorhabens bis zum 31. August 2024 kann die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Ab dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen.
Die Kunden haben nach Zusage 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung) müssen die Nachweise der Vorhabendurchführung im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht werden.
Die Nachweiseinreichung ist etwa sechs Monate nach Start der Antragstellergruppe möglich. D.h. die Ende Februar gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September, die heute gestartete zweite Antragstellergruppe planmäßig im November alle Unterlagen digital einreichen.
Aufschläge bei den Heizölpreisen
Da die Notierungen für Gasöl, dem Vorprodukt für Diesel und Heizöl, heute im frühen Handel nach unten tendieren, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Bundesgebiet je nach Region etwa +0,55 bis +1,05 Euro pro 100 Liter mehrbezahlen als noch am Dienstag.