Berlin (ots) – Um die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen, sollten auch nachhaltige erneuerbare flüssige Brennstoffe („Green Fuels“) als Erfüllungsoptionen gesetzlich anerkannt werden. Das fordert der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weise diesbezüglich eine Lücke auf. Sie befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess. Zudem schlägt der Verband vor, Ölheizungsnutzern bessere Übergangsmöglichkeiten einzuräumen.
„Wir begrüßen staatliche Vorgaben, die zu höherer Gebäudeeffizienz und mehr Nutzung erneuerbarer Energien führen. Aber fast jedes Gebäude und jede Nutzung ist unterschiedlich. Daher müssen den Menschen alle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie die Ziele erreichen können. Nur so können geeignete, kosteneffiziente und sozial verträgliche Lösungen gefunden werden“, sagt en2x-Hauptgeschäftsführer Prof. Christian Küchen. Zu diesen Erfüllungsoptionen müssten daher auch nachhaltige erneuerbare flüssige Brennstoffe gehören. Diese „Green Fuels“ werden in Praxisvorhaben bereits seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Zahlreiche Heizgeräte- und Komponentenhersteller weisen ihre Produkte mit einem Label als „Green Fuels ready“ aus. Küchen: „Sie finden aber im aktuellen Gesetzesentwurf keine Erwähnung. Das ist eine Lücke, die geschlossen werden sollte.“ Green Fuels sollten im Modernisierungsfall als eine Erfüllungsoption für die Vorgabe, bei neuen Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energie einzubinden, ausdrücklich anerkannt werden.
Vielfältige Angebote für den Klimaschutz
Ein weiterer Änderungsvorschlag von en2x betrifft die Option, einen Öl-Brennwertkessel mit einer Strom-Wärmepumpe zur Hybridheizung zu kombinieren. „Das ist im Gesetz zwar grundsätzlich vorgesehen. Es fehlt aber die praxisgerechte Möglichkeit, eine solche Modernisierung nicht nur in einem Stück, sondern schrittweise umzusetzen“, sagt Küchen. Das entspräche im Prinzip der Regelung, die der Gesetzgeber für den Einbau von Gasheizungen von 2024 an vorsieht. „Das wird der Situation von Ölheizungsnutzern eher gerecht, auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Handwerk. Bislang sieht das GEG zum Beispiel den Einbau gebrauchter Heizkessel als eine Übergangslösung vor. Das wäre aber wenig nachhaltig und kaum praktikabel.“
Konkret regt en2x an, dass auch ab 2024 neue Öl-Brennwertkessel eingebaut werden dürfen, wenn diese die für Kombination mit einer Wärmepumpe und den Einsatz von Green Fuels vorbereitet sind. „Dabei sollte den Eigentümern die Möglichkeit gewährt werden, den zu erbringenden erneuerbaren Anteil von 65 Prozent frühestens ab 2030, ansonsten nach einer Übergangsfrist von mindestens drei Jahren zu erfüllen. Sie können dann wählen zwischen dem Zubau einer Wärmepumpe oder der Erfüllung mit Flüssigbrennstoffen mit entsprechenden erneuerbaren Anteilen“, so Küchen. „Die Kunden hätten so ausreichend Zeit, die für ihre individuelle Situation am besten geeignete Option zu wählen.“
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