Neues Jahr, neue Regelungen: In vielen Bereichen des täglichen Lebens gelten in diesem Jahr neue Vorschriften. Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat ein paar davon zusammengefasst.
Für Ölheizer ändert sich nichts
In diesem Jahr wird sich mit dem Klimapaket der Bundesregierung für Hauseigentümer – mal abgesehen von neuen Förderbedingungen – nichts weiter verändern. Erst im kommenden Jahr soll sich die CO2-Steuer auf die Preise für fossile Kraft- und Brennstoffe wie z. B. Heizöl und Erdgas auswirken. Für Ölheizer ändert sich damit im kommenden Jahr nichts. Sie dürfen ihre Ölheizung ganz normal weiter betreiben – das übrigens auch über das Jahr 2026 hinaus, können ihren Energievorrat auffüllen und bei Bedarf auf eine effiziente Öl-Brennwertheizung modernisieren. Und auch das wird nach 2026 unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein. Infos dazu gibt es auf www.zukunftsheizen.de.
Förderung energetischer Sanierungen
Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann sich zukünftig über eine höhere Förderung durch die KfW-Bank freuen: Bis zu 20 Prozent der Kosten – höchstens 40.000 Euro – werden gefördert.
Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel
Läuft der Heizkessel 30 Jahre, muss er unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Nun trifft es Heizkessel mit Baujahr vor 1990. Auskunft über das Kesselbaujahr gibt das Typenschild auf dem Heizgerät, das Schornsteinfegerprotokoll oder die Rechnung der Anlage. Doch nicht für alle Heizkessel ist nach 30 Betriebsjahren zwingend Schluss: Heizgeräte mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik dürfen weiter betrieben werden. Auch wer sein Haus mit weniger als drei Wohneinheiten seit spätestens 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist auch von der Austauschpflicht ausgenommen. Aber auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Erneuerung der Heizung ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine Modernisierung in Erwägung zu ziehen. Als Faustregel gilt: Ist eine Heizung älter als 20 Jahre, lohnt sich der Austausch fast immer.
Falschparken wird teurer
Für Autofahrer ändert sich mit dem neuen Jahr der Bußgeldkatalog. Einige Vergehen werden nun erheblich teurer: z. B. das Parken auf Fahrradschutzstreifen, in Feuerwehrzufahrten oder auf Parkplätzen, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen sind, wenn dafür keine Berechtigung besteht. Dafür drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100 Euro und Punkte in Flensburg.
Bahnfahrer profitieren
Wer mit der Bahn fährt, profitiert in diesem Jahr von der gesunkenen Mehrwertsteuer: Statt mit 19 werden Bahntickets ab sofort nur noch mit sieben Prozent besteuert. Diese Ersparnis will die Bahn an ihre Kunden weitergeben, die so weniger für die Karten ausgeben müssen.
IWO, 2020
Bildunterschriften:
Bild: IWO-Pressebild_Geld
Bildunterschrift: Für energetische Sanierungen gibt es mit diesem Jahr eine höhere Förderung durch die KfW-Bank.
Foto: IWO
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